Kinderrechte in Hessen
Seit dem 28. Oktober 2018 sind Kinderrechte in der Verfassung von Hessen verankert. Die Erwachsenen durften vorher darüber abstimmen, und 89% waren dafür, die Kinderrechte bei uns in Hessen zu stärken und in der Verfassung festzuschreiben. In § 4 Absatz 2 der Landesverfassung heißt es nun:
"Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt."
Dies klingt kompliziert, aber bedeutet letztlich ganz einfach, dass Kinder noch besser geschützt und gefördert werden müssen. Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss darauf geachtet werden, dass diese den Kindern nicht schaden. Außerdem müssen die Erwachsenen in allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, die Kinder um ihre Meinung fragen und diese angemessen berücksichtigen.
Beispiel
Wenn die Hessische Landesregierung ein Gesetz verabschieden will, das besagt, dass zukünftig alle Kinder bereits mit fünf Jahren verpflichtend eingeschult werden sollen, muss überprüft werden, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf das Kindeswohl hat, aber auch, wie Kinder dazu stehen.
In Hessen gibt es auch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) mit seiner 2014 in Kraft getretenen Ergänzung um das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG). Dort stehen Regelungen über den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und über die Förderung, den Schutz und die Beteiligung junger Menschen. Dies betrifft zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die aktuell nicht bei ihren Eltern, sondern in Wohngruppen leben und von Erzieher*innen oder Sozialpädagog*innen betreut werden. Auch dort müssen sie die Möglichkeit haben, beteiligt zu werden und ihren Alltag aktiv mitzugestalten.
Beispiel
Kinder, die in einer Wohngruppe leben, müssen die Möglichkeit haben, sich regelmäßig mit den anderen Kindern und Mitarbeiter*innen über Aktivitäten und das Zusammenleben in der Gruppe auszutauschen und die Gruppenregeln mitauszuhandeln.
Auf kommunaler Ebene, das heißt in Städten und Gemeinden, gibt es in der Hessischen Städte- und Gemeindeordnung ebenfalls ein Gesetz, dass Städten und Gemeinden vorschreibt, Kinder und Jugendliche in Planungen und Vorhaben, welche deren Belange betreffen, einbeziehen (§ 4c HGO). Dies kann durch Kinder- und Jugendparlamente oder -Foren erfolgen.
Beispiel
Wenn eine Stadt in Hessen überlegt, Spielplätze zu schließen, um dort Büros zu bauen, müssen die Politiker*innen darüber sprechen, welche Folgen dies für das Kindeswohl hat, wenn Kinder dort weniger Orte zum Spielen haben. Kinder haben nämlich laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Erholung und Spiel. Die Erwachsenen müssen Kindern die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu äußern und diese in ihrer Entscheidung wiederum angemessen berücksichtigen.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration engagiert sich bereits auf vielen verschiedenen Ebenen für die Umsetzung und Wahrung von Kinderrechten in Hessen. Schon vor etlichen Jahren wurde mit dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP) eine Handreichung auf den Weg gebracht, wie Kindern im Kita- und Grundschulalter gleichwürdig zu begegnen ist.
In der Abteilung "Familie" mit ihrer Zuständigkeit für Kitas, Jugend, Familienhilfe, Kinderschutz und vieles mehr gehört die Auseinandersetzung mit den Kinderechten seit jeher zum Tagesgeschäft. Die Abteilung "Arbeit" kümmert sich u.a. um angemessene Ausbildungsbedingungen. Die Abteilung "Soziales" macht sich für gleichwertige Lebensverhältnisse aller Kinder und Jugendlichen in Hessen stark. Die Abteilungen "Integration und Asyl" kümmern sich darum, dass alle Kinder und Jugendlichen, egal wo sie herkommen, in Hessen ihre Heimat finden können. Und natürlich nimmt die Abteilung "Gesundheit" insbesondere in der heutigen Zeit eine besondere Verantwortung wahr, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in gesundheitlichen Fragen geht. Auch die Stabsstellen für "Antidiskriminierung", für "Gleichstellung" und natürlich für "Kinder- und Jugendrechte" haben bei ihrer Arbeit immer auch die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen im Blick.
Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Ministerien der Hessischen Landesregierung. Das Kultusministerium mit seiner Zuständigkeit für Schulen sei nur als Beispiel genannt, aber auch wenn es um Umwelt, Kultur, Sport oder andere Bereiche des Regierungshandelns geht, sind Kinderrechte ein wesentlicher Faktor in den Entscheidungsprozessen.
In Hessen setzen sich bereits eine Vielzahl von Verbänden, Vereinen und Initiativen für die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte ein. Sie wollen wir in diesem Jahr für ihr unermüdliches Engagement besonders würdigen. Denn ohne sie wären auch wir nur ein zahnloser Tiger. Sie sind es, die vor Ort die Dinge umsetzen, die wir im Ministerium aus der Ferne unterstützen.
Eine erste Linksammlung, die als Beispiel zu verstehen ist, haben wir bereits angelegt. Sie wird wachsen. Wir werden sie immer wieder aktualisieren und umbauen. Sie wird niemals vollständig sein, niemals allen gerecht werden können, die in Hessen für die Sache der Kinderrechte aktiv sind, dafür ist das Engagement zu breit und zu umfangreich; sie wird immer nur beispielhaft bleiben können. Wir können nur alle Kinderrechtsbewegten ermutigen, weiter für ein Kinderrechte-Mainstreaming zu streiten, dem Willen von immerhin 89% aller gewachsenen Hess*innen und dem Anspruch aller Kinder und Jugendlichen in Hessen und der Welt zu mehr Kinder- und Jugendrechten zu folgen. Wir werden dasselbe tun.
Kinderrechte im Grundgesetz?
Die Bundesregierung hat beschlossen, bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode Kinderrechte auch im Grundgesetz zu verankern. Bei allen staatlichen Entscheidungen müssten dann die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Außerdem müssten Kinder- und Jugendliche an Entscheidungen, die sie betreffen, stärker beteiligt werden.
Die geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz finden nicht alle gut. Manche Erwachsene sagen, dass wir in Deutschland keine Kinderrechte im Grundgesetz brauchen, denn Kindern gehe es gut und dass sie durch die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte bereits genug geschützt sind.
Es ist richtig, dass viele Kinder in Deutschland sicher aufwachsen. Wir können und müssen aber noch mehr für die Umsetzung von Kinderrechten tun. Dem Argument, dass Kinder schon Träger aller im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte sind und dass dies ausreiche, kann entgegengesetzt werden, dass man Kinder nicht mit Erwachsenen gleichsetzen sollte, da sie aufgrund ihres Status besonderer Schutzrechte sowie kindgerechter Förder- und Beteiligungsrechte bedürfen. Der damalige Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maaß fasste dies 2017 in einer Rede so zusammen:
„Kinder sind Kinder und nicht bloß „kleine Erwachsene“. Sie haben andere Bedürfnisse und sind anderen Gefahren ausgesetzt als Erwachsene. Deshalb sollten ihre Rechte auch im Grundgesetz endlich ausdrücklich verankert werden.“
Wenn Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben sind, würden sie in der Gesellschaft sichtbarer und vermehrt umgesetzt werden. Politiker*innen müssten sich beispielsweise stärker gegen Kinderarmut einsetzen und dafür sorgen, dass alle Kinder unabhängig ihrer Herkunft und ihres sozioökonomischen Hintergrundes die gleichen Bildungschancen haben.